Diskussion:Georg Büchner
Das passt besser nach Wikipedia oder Wikisource, zusammen mit dem Inhalt des Blattes. --Thomas 15:38, 25. Mär 2006 (UTC)
- "Dieses Blatt soll dem hessischen Land die Wahrheit melden; aber wer die Wahrheit sagt, wird gehenkt, ja, sogar der, welcher die Wahrheit liest, wird durch meineidige Richter vielleicht bestraft. Darum haben die, welchen dies Blatt zukommt, folgendes zu beachten:
- 1. Sie müssen das Blatt sorgfältig außerhalb ihres Hauses vor der Polizei verwahren.
- 2. Sie dürfen es nur an treue Freunde mitteilen.
- 3. Denen, welchen sie nicht trauen, wie sich selbst, dürfen sie es nur heimlich hinlegen.
- 4. Würde das Blatt hernach doch bei einem gefunden, der es gelesen hat, so muß er gestehen, daß er es eben dem Kreisrat habe bringen wollen.
- 5. Wer das Blatt nicht gelesen hat, wenn man es bei ihm findet, der ist natürlich ohne Schuld." - Büchner 1834