Franz von Liszt

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[Bearbeiten] Franz von Liszt (1851-1919)

deutscher Jurist

[Bearbeiten] Überprüft

  • "[...] die Parteistellung der Staatsanwaltschaft ist durch unsere Prozeßordnung besonders verdunkelt worden. Durch die Aufstellung des Legalitätsprinzips, durch die dem Staatsanwalt auferlegte Verpflichtung in gleicher Weise Entlastungs- wie Belastungsmomente zu prüfen, könnte ein bloßer Civiljurist [...] zu der Annahme verleitet werden, als wäre die Staatsanwaltschaft nicht Partei, sondern die objektivste Behörde der Welt." - Vortrag vor dem Berliner Anwaltsverein am 23. März 1901
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