Diskussion:Karin Jäckel

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Zweitfrau[Bearbeiten]

"Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes von 1987 erklärt ausdrücklich, dass die Zweitfrau eines geschiedenen Mannes und Familienvaters notfalls vom Existenzminimum leben oder Sozialhilfe beantragen muss."

Ich beabsichtige die Löschung hier wie auch bei Frau und bei Mann, weil absolut keine Verbreitung des Zitats festzustellen ist. Außerdem hat sich die Rechtslage geändert. Kinderunterhalt geht allerdings zu Recht immer noch vor. --Vsop.de 14:30, 11. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

+1. Ich halte zusätzlich die Bezeichnung "Zweitfrau" für falsch oder irreführend. In unseren Ländern ist Bigamie nicht gestattet, daher kann es die Zweitfrau gar nicht geben. Und wenn das Zitat aus dem Autorenartikel gelöscht ist, muss es sogar aus den verlinkten Tehmenartikeln herausgenommen werden. --Kapuzinerkresse 16:05, 11. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]