Wikiquote:Persönlichkeitsrechtsverletzung

aus Wikiquote, der freien Zitatsammlung


Dies ist ein Leitfaden, der helfen soll, Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu erkennen und mit ihnen richtig umzugehen.

Was ist eine Persönlichkeitsrechtsverletzung?[Bearbeiten]

  • Niemand braucht es zu dulden, dass ihm Zitate zugeschrieben werden, die er nicht gesagt hat (siehe Wikipedia über Zitate)
  • Aussagen über Personen, die beleidigenden Charakter haben und eine Schmähkritik darstellen, verletzen das Persönlichkeitsrecht. Herabsetzende Formulierungen über eine Person oder von einer Person können aber auch im Widerspruch zum Prinzip des Neutralen Standpunkts in Wikiquote stehen.


Hintergrund[Bearbeiten]

Die deutsche Rechtsprechung hat bei der Wiedergabe von Zitaten in Presseorganen sehr strenge Maßstäbe angelegt. In einer Entscheidung vom 5. März 2008 stellt das Landgericht Köln fest: Zitate sind in ungleich größerer Weise geeignet [...], dessen [des Betroffenen, WQ] Persönlichkeitsrecht zu verletzen, als dies bei der allgemeinen Berichterstattung der Fall ist. Denn der Betroffene wird als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt. Von daher müssen Zitate [...] richtig sein. Das gilt sowohl für die Frage, ob überhaupt eine Äußerung gefallen ist als auch hinsichtlich deren Inhalts; demjenigen, der eine Äußerung wiedergibt, werden keine wesentlichen oder gar unzumutbaren Erschwerungen oder Risiken auferlegt, wenn er verpflichtet wird, konkret und zutreffend zu zitieren (BVerfG NJW 1980, 2072, 2073 - Böll) Telemedicus (Link zum Böll-Urteil von Wikiquote eingefügt.)

Und in einem Urteil vom 18. November 2009 des Landgerichts Köln (Az.: 28 O 123/09, kanzlei.biz) heißt es:

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt den einzelnen auch davor, dass ihm Äußerungen zugeschrieben werden, die er nicht getan hat und die seine Privatsphäre oder den von ihm selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen (vgl. BVerfG NJW 1993, 2925, 2926). Der grundrechtliche Schutz wirkt nicht nur gegenüber Fehlzitaten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221 - Soraya; BVerfG NJW 1980, 2070 - Eppler; BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll, BVerfG NJW 1993, 2925, 2926). Der Schutz findet seinen Grund darin, dass mit dem Zitat nicht eine subjektive Meinung des Kritikers zur Diskussion gestellt, sondern eine objektive Tatsache über den Kritisierten behauptet wird. Deswegen ist das Zitat, das als Beleg für Kritik verwendet wird, eine besonders scharfe Waffe im Meinungskampf. Gegenüber der erkennbaren Meinungsäußerung kommt ihm die Überzeugungs- und Beweiskraft des Faktums zu. Ist es unrichtig, verfälscht oder entstellt, so greift dies in das Persönlichkeitsrecht des Kritisierten um so tiefer ein, als er hier sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt wird (vgl. BVerfG NJW 1980, 2072, BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).

Um überprüfen zu können, ob ein Zitat geäußert wurde, ist eine genaue Quellenangabe unbedingt erforderlich.

Zitate, die den Zitierten in ein schlechtes Licht rücken, sind allenfalls dann zulässig, wenn das Zitat eine weite Verbreitung gefunden hat, vgl. auch Wikiquote:Was Wikiquote nicht ist. Zitate, die eine strafbare Beleidigung oder Schmähkritik darstellen, können hier aber auf keinen Fall verbreitet werden.

Ich habe eine Persönlichkeitsrechtsverletzung entdeckt, und jetzt?[Bearbeiten]

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Siehe auch[Bearbeiten]