Wikiquote Diskussion:Urheberrechte beachten

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aus Wikiquote, der freien Zitatsammlung

Wikiquote - eine einzige URV[Bearbeiten]

Ich habe 10 zufällige Zitate mir angeschaut, von deren Urhebern waren genau 2 länger als 70 Jahre tot. Bei Schriftstellern wie Musil oder Miller würde ein Gericht womöglich beim einzelnen Zitat diesem den Schutz des Werks zukommen lassen, den es geniesst. Gerade bei Aphorismen (es war eine Sentenz von Karol Irzykowski über Aphorismen dabei, die man selbst als Aphorismus verstehen könnte) kann überhaupt kein Zweifel an der Schöpfungshöhe bestehen. Nochmals: BGH Handbuch moderner Zitate verbietet solche Projekte wie Wikiquote, falls die Zitate nicht "eingebettet" sind, also etwas illustrieren. Wir könnten uns in der Wikipedia endlose Diskussionen über Bildrechte schenken, würden wir die Nonchalance aufweisen, mit der man hier über diesen grundsätzlichen Einwand hinweggeht.
Hier sammelt man lieber irgendwelchen Zitatmüll von "Stars" ein, als den von Lars Aronson freundlicherweise gescannten gemeinfreien Büchmann mit seinen exakten Quellenangaben seriös und solide auszuwerten. Pfui Teufel (wer hat das gleich nochmal gesagt?) --134.130.68.65 21:54, 26. Okt 2004 (UTC)

Kannst du ein Beispiel für eingebettete Zitate nennen? Ich kann mir leider gerade nicht sehr viel darunter vorstellen. --el TruBlu 17:55, 27. Okt 2004 (UTC)
Soweit ich es bisher verstanden habe, ist es wohl so, dass man ein Zitat nur dann verwenden kann, wenn es eine eigenständige Aussage dazu gibt, die sich auf dieses Zitat bezieht. Man darf also nicht einfach zitieren, damit das Zitat da steht, sondern muss mit diesem Zitat etwas bestimmtes Aussagen wollen. Praktisch müßten wir also zu jedem Zitat das hier steht eine Erläuterung geben was wir glauben das es aussagen soll. Wir müßten also für jedes einzelne Zitat eine Diskussion führen was uns diese Zitat sagen will, dann und nur dann wäre es IMHO keine URV. Ausnahme wäre auch die oben angeführte Auswertung des Büchmannn, da der schon länger als 70 Jahre tot ist. --Timt 12:19, 28. Okt 2004 (UTC)
Und wie wäre es, wenn wir uns auf Zitate von Leuten beschränken, die 70 oder mehr Jahre tot sind - so wie im Projekt Gutenberg? Es würden im Moment vielleicht die Hälfte der Autoren, aber längst nicht so viele Zitate wegfallen. -- Thomas 14:45, 28. Okt 2004 (UTC)
Timt hat Recht. Zentral ist die Belegfunktion des Zitats: Wenn man das Zitat wegdenkt, muss ein für sich existenzfähiges Werk übrigbleiben. Wenn man eine "Geschichte" zu dem Zitat erzählt und sei sie nur kurz, wäre das Risiko aber gering. Eine solche Geschichte kann man mit vernünftigem Aufwand nur für einen kleinen Teil der Zitate von Leuten, die noch nicht 70 Jahre tot sind, recherchieren. Ist ein Zitat gerechtfertigt, muss es eine exakte Quellenangabe (§ 63 UrhG) haben, also eine Fundstelle mit Buch und Seite oder Kapitel. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Zitate Viele Zitate von Popsternchen usw. erreichen sicher nicht die nötige "Schöpfungshöhe" - kurze Werbeslogans erreichen diese meist auch nicht. Aber gerade bei pointierten Formulierungen, wie sie hier dokumentiert werden sollen, kann ein Richter schon auf die Idee verfallen, dass diese geschützt sind. (Bei Parlamentsreden, die als Ganzes gemäss § 48 Abs. 1 Nr. 2 UrhG im wesentlichen frei verwertet werden dürfen, scheint mir eine ausweitende Interpretation des Zitatrechts von § 51 geboten, auch wenn sich dazu im jur. Schrifttum wohl nichts findet: Es ist nicht einzusehen, wieso sie als Ganzes unverändert - § 62 UrhG - übernommen werden dürfen, aber für auszugsweise Übernahmen die Belegfunktion-Forderung gelten soll.) Wenn man die Devise der Wikimedia-Projekte freie Inhalte zu schaffen zugrundelegt, sollte die Konsequenz klar sein: Der Schwerpunkt hier sollte auf urheberrechtlich unproblematischen Präsentationen liegen. --134.130.68.65 00:01, 30. Okt 2004 (UTC)

Wikiquote eine einzige URV[Bearbeiten]

Soweit es Personen betrifft, die nicht länger als 70 Jahre tot sind, ist Wikiquote, das hat das im vorigen Beitrag verlinkte Rechtsgutachten und die daran anschliessende Debatte auf der de-Mailingliste der WP mehr als deutlich gemacht, eine einzige URV. Ich fordere die Verantwortlichen einmal mehr auf, Konsequenzen zu ziehen, da Urheberrechtsverletzungen für das Projekt teuer werden können. --134.130.68.65 17:51, 11. Mär 2005 (UTC)

Nochmals zum Zitatrecht: http://log.netbib.de/archives/2004/11/16/zitatrecht/

Urheberrechte umgehen?[Bearbeiten]

Hallo zusammen,

wenn ich das richtig verstanden habe, darf alles in einem Zitat übernommen werden was zur Erklärung für ein neues, eigenständiges Werk dient. So auch (bei Wissenschaftlichen Werken) komplette Werke.

Reicht es aber nicht schon, wenn man pro Zitat die Möglichkeit bietet darüber zu diskutieren? Jeder User bräuchte das Zitat um zu Wissen worum es geht.

Davon abgesehen kann man Zitate auch vergleichen oder Synonyme erörtern.

So steht jedesmal nicht das Zitat im Vordergrund sondern die Diskussion oder ein Vergleichender Text. Das Zitat wird nur noch angezeigt um sich auf etwas zu beziehen. Zitatsinn erfüllt?

Gruß DerColler

Nein, das reicht bestimmt nicht. Das Zitat muss in ein selbständiges Werk (einen eigenständigen Text) eingebunden sein. --134.130.68.65 22:05, 18. Okt 2005 (UTC)

Das englische Projekt problematisiert die Copyright-Problematik[Bearbeiten]

Wikiquote en macht deutlich, dass fair use der einzige Rückhalt für Wikiquote ist und dass man bei Zitaten aus Filmen/Fernsehserien vorsichtig sein sollte (Urteil zu Seinfeld 45 Zitate waren zuviel). Es ist wichtig zu bermerken, dass wir uns nach deutschem (und ö/ch) Recht weder auf "fair use" noch auf das Zitatrecht stützen können, das reine Zitatsammlungen nicht umfasst (BGH Handbuch moderner Zitate, siehe w:Zitatesammlung) --172.182.117.172 20:40, 20. Okt 2005 (UTC)

Probleme in Frankreich und Japan[Bearbeiten]

Es wäre das beste, Wikiquote.de für einen Monat oder so vom Netz zu nehmen, damit die rechtlichen Probleme geklärt werden können, da hier keinerlei Einsicht in das Unrechte des Tuns vorliegt. Siehe dazu [1], [2] --132.230.108.236 21:34, 26. Okt 2005 (UTC)

Vorschlag[Bearbeiten]

(von Diskussion:Peter Handke hierher kopiert)

... (BGH Handbuch moderner Zitate) ...

Ja, ein Urteil, das es sich etwas einfach macht, aber anscheinend leider seit 1972 Stand der Dinge ist. Vorschlag: Wikiquote ist nur ein Anhang zu Wikipedia (ggf. müssen entsprechende Richtlinien zur Gestaltung und Benutzung eingeführt werden). --80.129.94.238 00:37, 7. Jun 2006 (UTC)

Wenn Wikiquote nicht ein bloßes Kompendium antiquarischer Werke werden soll, wäre das aus meiner Sicht ein sinnvoller Vorschlag. Ansonsten ist Wikiquote zumindest aus Sicht der Wikipedia ein weitgehend nutzloses Projekt, da eine Ergänzung von enzyklopädischen Artikeln durch halbwegs aktuelle Zitate nicht möglich ist. Der Sinn des Projektes besteht dann wohl eher in einer Art von modernem Staubwischen und Bücherbinden. Ein hübsches Nischenprojekt, das seine paar Dutzend Leser finden wird. Mkleine 21:20, 7. Jun 2006 (UTC)

Man kann Wikiquote juristisch nicht zum Anhang der Wikipedia erklären. Ich teile die Einschätzung der Nutzlosigkeit nicht. Zum einen sind aktuelle Zitate nach meiner Meinung bei klarem Bildungsauftrag in geringem Umfang sehr wohl vertretbar, zum anderen ist die Public Domain ein reiches Gebiet, das zitatemäßig alles andere als abgefischt ist - auch was fremdsprachige Zitate angeht. --Histo 21:36, 7. Jun 2006 (UTC)

Bitte unter Wikiquote:Reform weiterdiskutieren! --Histo 21:36, 7. Jun 2006 (UTC)

Reformergebnisse?[Bearbeiten]

Hier sollten unbedingt die Reformergebnisse stehen - sonst weiß doch niemand, was eingestellt werden darf und was nicht. --Hei ber 23:48, 24. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ist das deutsche Recht überhaupt zuständig?[Bearbeiten]

Moin zusammen, hat man eigentlich mal geklärt, ob die deutsche gerichtsbarkeit überhaupt zuständig ist? gilt das land des autors, indem zuerst veröffentlich wurde? oder - gilt nicht des landes in dem die server stehen? gilt nicht das recht des landes in dem sich der wikiquote mitarbeiter aufhält, während er die zitate einfügt? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 77.246.88.86 (DiskussionBeiträge) 22:21, 8. Mär. 2010 (CET)) [Beantworten]

Darüber gibt es seit Jahren ganze Abhandlungen und endlose Diskussionen, bitte ggf. auf der passenden Wikipediaseite informieren, da das Problem hier das gleiche ist. --Stepro 23:56, 8. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

BGH zum Zitatrecht[Bearbeiten]

Kopiert von: Fragen zur Wikiquote

"Unabhängig davon, ob die Zuläs-sigkeit des Zitats nach § 51 Satz 1 UrhG n.F. keine Übernahme in ein als sol-ches geschütztes Werk mehr erfordert (so Dreier in Dreier/Schulze aaO § 51 Rdn. 24; ders., Festschrift für Krämer, 2009, S. 225, 232 f.; a.A. Dreyer in HK-UrhR, 2. Aufl., § 51 UrhG Rdn. 9; Lüft in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 51 UrhG Rdn. 8; Schack, MMR 2008, 414, 415; Schmid/Wirth in Schmid/Wirth/Seifert, Urheberrechtsgesetz, 2. Aufl., § 51 Rdn. 3), hat die Neu-fassung dieser Schrankenbestimmung nichts daran geändert, dass die nun-mehr in § 51 Abs. 1 Satz 1 UrhG n.F. genannten Verwertungshandlungen nur insoweit zulässig sind, als sie zum Zweck des Zitats vorgenommen werden.

Für den Zitatzweck ist es erforderlich, dass eine innere Verbindung zwischen den verwendeten fremden Werken oder Werkteilen und den eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird (BGHZ 175, 135 Tz. 42 - TV Total, m.w.N.). Zitate sollen als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden der Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung dienen (BGH, Urt. v. 23.5.1985 - I ZR 28/83, GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum). Es genügt daher nicht, wenn die Verwendung des fremden Werks nur zum Ziel hat, dieses dem Endnutzer leichter zugänglich zu machen oder sich selbst eigene Ausführungen zu ersparen (vgl. Dreier in Dreier/Schulze aaO § 51 Rdn. 3 a.E.)." Und im Leitsatz: "Die Verwertung eines geschützten Werks als Zitat setzt nach wie vor einen Zitatzweck im Sinne einer Verbindung zwischen dem verwendeten fremden Werk oder Werkteil und den eigenen Gedanken des Zitierenden voraus." S. http://archiv.twoday.net/stories/6356104/ Für Wikiquote bedeutet das: Unsere Sammlung kann nicht unter "eigene Gedanken" subsummiert werden, und ich sehe auch nicht, wie man eine "Verbindung" konstruieren kann. Wenn niemand widerspricht, dann ist diese Rechtsauffassung weiterhin gültiger Konsens in WQ und kann denjenigen Neulingen, die mit schöner Regelmäßigkeit dagegen rebellieren, entgegengehalten werden --FrobenChristoph 14:07, 28. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Das habe ich nicht ganz verstanden. Was meinst Du mit "eigene Gedanken"? --Hei ber 23:55, 7. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mich auf die Formulierung des urteils bezogen: "Für den Zitatzweck ist es erforderlich, dass eine innere Verbindung zwischen den verwendeten fremden Werken oder Werkteilen und den eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird". Sowohl bei der in Frage stehenden Bildersuchmaschine, bei der Thumbnails angezeigt werden, als auch bei einer Zitatesammlung wie WQ fehlt es an eigenen Gedanken bzw. "selbstständige[n] Ausführungen des Zitierenden". Der BGH hat offen gelassen, ob nur in einem geschützten Werk zitiert werden darf, was früher erforderlich war (1. Satz im Zitat), aber ich sehe beim besten Willen keine Möglichkeit, eine Abkehr von Handbuch moderner Zitate zu konstruieren. Ich liste mal auf:

  • eigene Gedanken
  • Belegstelle
  • selbständige Ausführungen
  • geistige Auseinandersetzung

Damit sind die Anforderungen umrissen, die die zitierenden Sammlungen zu erfüllen haben, und ich bin gespannt zu sehen, wie du WQ da unterbringen kannst --Histo 00:15, 8. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

(BC)Vielen Dank für die Erläuterung, auch des Verweises auf das "geschützte Werk". Bedauerlich, dass sich hier nichts geändert hat. Da wir schwerlich einen eigenen "Interpratationsabschnitt" einführen können bleibt uns nur, den Eintrag von urheberrechtlich geschützten Passagen zu verhindern. Die "5-10-kurze-Zitate-Regel" ist angesichts dessen in der Tat schon mehr als großzügig. --Hei ber 00:24, 8. Jun. 2010 (CEST) Kopieende --Histo 00:45, 17. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Das ist doch alles Unsinn. Da Wikiquote nicht gewerblich handelt entsteht auch kein Schaden, der sanktionsfähig wäre. Im Übrigen ist die Verlängerung von 10 auf 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers sehr bedenklich.--77.13.130.190 09:19, 20. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Übersetzungen durch WQ-Mitarbeiter[Bearbeiten]

Moin, ich bin gerade über die Übersetzungen gestolpert. Wie sind diese zu kennzeichnen wenn sie von Benutzern der WQ stammen? Gemäß Wikiquote:Quellenangaben#Lebensdaten von Übersetzern müsste der Benutzer (theoretisch) seinen Klarnamen und Lebensdaten angeben. Andererseits stellt der Benutzer die Übersetzung des (gemeinfreien) Zitats unter unsere Lizenzen womit die Nennung in der Versionsgeschichte ausreicht. Grüße --Millbart 17:17, 29. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]

Der Übersetzer ist immer anzugeben, die Versionsgeschichte sagt doch darüber im Normalfall gar nix aus. Bei Eigenübersetzungen entweder "Übersetzung Wikiquote", oder "....Nick". Jedenfalls muss der Autor/Übersetzer sofort erkennbar sein. -- Paulis 09:48, 31. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn das Konsens ist, sollte das auch entsprechend in den Anleitungen festgehalten werden. --Millbart 13:28, 1. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Es sollte am besten auch eine einheitliche Kennzeichnungsform geben. Ich plädiere für das Modell Anmerkungen in Fußnotenform wie bei Sokrates. Zumindest wenn mehr als eine Eigenübersetzung auf einer Seite ist, der Übersichtlichkeit wegen. --Serendipity 16:29, 1. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Leute können uns erlauben, sie zu zitieren, so umgehen wir die 10-Zitate-pro-Person-Grenze[Bearbeiten]

Hallo, unter "Erlaubte Zitate" sollte ein weitere Art rein, wann Zitate erlaubt sind. Für Zitate die unter dem Urheberrecht stehen gilt zwar standardmäßig die 10-Zitate-pro-Person-Grenze. Jedoch nicht, wenn uns der Zitierte erlaubt, beliebig viel von ihm zu zitieren. --84.187.101.251 23:31, 25. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Verständnis[Bearbeiten]

Die Begründung für diese Recht muss natürlich länger und ausführlicher erklärt werden. Warum erschleicht einem nur das Gefühl dass man hier verarscht wird? "Das Urheberrecht auf Zitate ist eines der unbegreiflichsten Dinge die man in der modernen Zeit zu verstehen hat." - Diese moderne „Wahrheit“ ist hiermit von mir geschützt und darf nicht mehr andersweitig verwendet oder ausgedrückt werden, alle vorherigen gleichlautenden Aussagen sind hiermit eingeschlossen. Vielleicht ergibt es Angesichts, dass einige politische Zitate nicht in Wikiquote vorhanden sind, einen Sinn. Die völlige Absurdität dieses Verbots (eine zuvor verwendete kleine Aussage in seiner Sprache zu formulieren) zeigt sich allein schon, dass eine Übersetzung ein erneutes Urheberrecht schafft. MfG --Nettahcs red (Diskussion) 14:49, 22. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]